Modernisierung des „Online“-Verbraucherschutzes
Der Online-Verkauf hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Sogenannte „Online-Marktplätze“ sind bei den Verbrauchern beliebt, weil sie ein großes und vielfältiges Angebot an Produkten und Dienstleistungen übersichtlich zusammenführen. In ihrer Rolle als (neutrale) Vermittler umgehen Online-Marktplätze jedoch häufig das geltende Verbraucherrecht.
Verkaufsplattformen wie EBay zeigen nur die Angebote von Drittanbietern an. Webshops wie das in den Niederlanden operierende Bol.com hingegen bieten neben ihrem eigenen Sortiment auch eine Verkaufsplattform, auf der externe Verkäufer ihre Produkte anbieten können. Dies führt mitunter zu Verwirrung bei den Verbrauchern.
Richtlinie zur Modernisierung des Verbraucherschutzes
Der europäische Gesetzgeber reagiert auf diese Entwicklungen mit der Richtlinie zur Modernisierung des Verbraucherschutzes. Die Modernisierungsrichtlinie bezweckt eine strengere Durchsetzung des Verbraucherrechts und führt Regeln für Online-Marktplätze, Online-Suchfunktionen und Onlinebewertungen ein.
Digitale Plattformen müssen die Verbraucher darüber informieren, wer für die Lieferung und die Bearbeitung von Rücksendungen verantwortlich ist (Verkäufer oder Plattform), damit die Verbraucher wissen, an wen sie sich bei Problemen wenden können. Es muss auch immer deutlich sein, wie die Reihenfolge („Ranking“) der Angebote, die der Verbraucher auf der Plattform sieht, bestimmt wird.
Bezahlte Suchergebnissen teilweise verboten
Auch die Anzeige von Suchergebnissen, bei denen nicht angegeben wird, dass es sich um bezahlte Werbung handelt, oder dass für eine höhere Platzierung eine Zahlung geleistet wurde, wird verboten. Verbraucherbewertungen müssen von Online-Händlern auf ihre Echtheit geprüft werden, bevor sie in Anspruch genommen werden können. Die Veröffentlichung und Weitergabe falscher Verbraucherbewertungen (gegen Bezahlung) wird verboten.
Bewertungen sollten ‚echt‘ sein
Die Verbraucher müssen von den Online-Händlern auch darüber informiert werden, ob und wie diese überprüfen, dass Online-Bewertungen von Verbrauchern stammen, die das Produkt tatsächlich gekauft haben. Auch müssen Verbraucher darüber informiert werden, ob sie ein personalisiertes Angebot erhalten, z. B. durch einen Algorithmus, der verfolgt, was der betreffende Verbraucher gekauft hat und welche Websites er besucht hat.
Europäischen Richtlinien gelten ab Mai 2022 in den Niederlanden
Die europäischen Mitgliedsstaaten haben bis zum 28. November 2021 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ab dem 28. Mai 2022 müssen die Rechtsvorschriften innerhalb der Europäischen Union tatsächlich angewendet werden. In den Niederlanden werden die neuen Rechtsvorschriften voraussichtlich im Mai 2022 in Kraft treten.
In Anbetracht der hohen Bußgelder, die bei Verstößen drohen, sollten diese neuen Regelungen beim Online-Handel mit Verbrauchern zeitig berücksichtigt werden und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dementsprechend angepasst werden.
Text: Donata Lex
Foto: Adobe